AGB

1. ANGEBOT UND VERTRAG

1.1. Diesen Allgemeinen Bedingungen unterliegen alle Angebote und Verträge zwischen dem Käufer und der MP Group Logistcs Center s.r.o. (in weiterer Folge Verkäuferin genannt). Etwaige Abweichungen von diesen Allgemeinen Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform sowie der Unterschrift beider Parteien.
1.2. Ein Vertrag zwischen dem Käufer und der Verkäuferin erlangt seine Rechtswirksamkeit ausschließlich durch die Unterzeichnung eines entsprechenden Bestellformulars durch die Verkäuferin und den Käufer (nachstehend „Vertrag“ genannt).
1.3. Alle Aufträge werden nur auf Grund der nachstehenden Bedingungen von der MP Group Logistcs Center s.r.o. angenommen und ausgeführt. Durch die Erteilung von Bestellungen erkennt der Käufer diese Bedingungen an.

2. PREISE

Alle in Euro angeführten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Hinzu kommen die Verpackungs- und Versandkosten, die zu Lasten des Käufers gehen. Bei Verkäufen an Kunden außerhalb der EU fällt keine Umsatzsteuer an; die jeweiligen nationalen Einfuhrabgaben sind vom Kunden zu entrichten. Bei Verkäufen an Unternehmer innerhalb der EU fällt unter Nachweis der UID-Nummer keine deutsche Umsatzsteuer an; die Umsatzsteuer ist vom Unternehmer in seinem Heimatstaat zu entrichten. Es gelten ausschließlich die in unseren Auftragsbestätigungen angegebenen Preise. Bestellungen, die wir durch unmittelbare Lieferung ohne vorangehende Auftragsbestätigung annehmen, führen wir zu unseren am Liefertag geltenden Listenpreisen aus. Sonderanfertigungen werden mit entsprechenden Aufschlägen verrechnet.

3. TRANSPORTVERSICHERUNG

Alle Sendungen werden von uns auf Kosten des Bestellers gegen Transportrisiken versichert. Die Transportversicherung wird pro Rechnungslauf verrechnet.

4. LIEFERUNG

4.1. Alle uns erteilten Aufträge erledigen wir in kürzest möglicher Zeit. Die vereinbarten Lieferdaten werden von der Verkäuferin nach Möglichkeit eingehalten, gelten jedoch als Richtdaten und sind keinesfalls als Endfristen zu verstehen.
4.2. Kann trotz verkehrsüblicher Sorgfalt ein Liefertermin aus einem nicht vom Käufer zu vertretenden Grund nicht eingehalten werden, wird eine Spätlieferung insoweit von einem Mitarbeiter/Arbeitnehmer der Verkäuferin oder von den, von der Verkäuferin sorgfältig ausgewählten, eingeschalteten Drittparteien verursacht, ist ein Schadenersatz, auch für Folgeschäden, ausgeschlossen. Höhere Gewalt, welcher Streik, Aussperrung, Materialengpässe und Transportstörungen gleichgestellt werden, begründen ebenfalls keine Schadenersatzansprüche, berechtigen beide Vertragsteile zum Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht eine Verschiebung des Liefertermins und die Dauer der Behinderung als vereinbart gilt.
4.3. Die Verkäuferin ist berechtigt, die Lieferdaten im Bedarfsfall entsprechend anzupassen, insofern die Lieferung der Verkäuferin von Drittparteien, wie beispielsweise Lieferanten, Speditionsunternehmen und Zollbehörden, abhängig ist.
4.4. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass Lieferdaten unter der Annahme mitgeteilt werden, dass die der Verkäuferin zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bekannten Umstände und Voraussetzungen unverändert gültig sind und dass sich diese Daten, insofern sie von der Erfüllung der Lieferpflichten seitens Drittparteien abhängen, auch auf die Angaben stützen, die diese Drittparteien der Verkäuferin vorlegen.

5. RÜCKSENDUNGEN

5.1. Dies bedarf jedoch der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Verkäuferin für die fragliche Rücksendung. Die Verkäuferin teilt dem Käufer schriftlich mit, ob die Verkäuferin die Waren abholt oder ob der Käufer die Waren zurücksenden muss.
5.2. Im Falle einer Rücksendung seitens des Käufers erfolgt diese Sendung auch weiterhin auf Rechnung und Risiko des Käufers, bis die Verkäuferin die Waren empfangen hat.
5.3. Die Entgegennahme retournierter Ware seitens der Verkäuferin beinhaltet weder Akzeptanz noch Bestätigung der Rücksendung. Die Verkäuferin lagert die vom Käufer zu Unrecht retournierten Waren auf Rechnung und Risiko des Käufers.

6. VERKAUFSBESCHRÄNKUNG

Der Käufer darf Lieferungen der Verkäuferin nur an den Endverbraucher, nicht aber an Wiederverkäufer verkaufen.

7. REKLAMATIONEN

7.1. Der Käufer ist verpflichtet, der Verkäuferin alle Beschwerden im Zusammenhang mit sichtbaren Mängeln innerhalb von acht Arbeitstagen nach der Lieferung schriftlich und mit einer entsprechenden Begründung mitzuteilen.
7.2. Reklamationen aufgrund von Mängeln, die nicht durch einfache Stichproben aufgedeckt werden können, müssen innerhalb von zehn Tagen nach ihrer Feststellung, auf jeden Fall jedoch innerhalb von sechs Monaten nach der Lieferung der Waren, schriftlich bei der Verkäuferin eingereicht werden.
7.3. Betrachtet die Verkäuferin eine gegebene Beschwerde als begründet, dann ist sie verpflichtet, die fraglichen Produkte nach eigenen Ermessen entweder innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zu reparieren oder zu ersetzen, den Wert dieser Waren zurück zu zahlen oder dem Kunden in anderer Weise eine passende Ersatzleistung anzubieten.
7.4. Beschwerden über geringfügige und/oder im Handel als üblich betrachtete oder auch technisch nicht zu vermeidende Abweichungen im Hinblick auf die Qualität, Quantität, Abmessungen, Farbgebung, etc. sowie Reklamationen aufgrund der Tatsache, dass gewisse Artikel aus dem Sortiment entfernt wurden, werden von der Verkäuferin als unbegründet eingestuft.
7.5. Das Recht auf Gewährleistung muss binnen sechs Monaten bei sonstiger Verjährung gerichtlich geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem Tage der Ablieferung der Ware.
7.6. Für Beschädigungen der Ware während des Transports wird kein Ersatz geleistet, sofern Versicherungsleistungen aus der Transportversicherung nicht in Anspruch genommen werden können.

8. HAFTUNG

8.1. Die Verkäuferin übernimmt keinerlei Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die dem Käufer aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag entstehen. Dies gilt ebenfalls für Schäden, die von einem Mitarbeiter/Arbeitnehmer der Verkäuferin oder von der Verkäuferin eingeschalteten Drittparteien verursacht werden, sofern die Schäden nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Geschäftsleitung der Verkäuferin oder seiner Führungskräfte zurück zu führen sind.
8.2. Der Verkäuferin ist keinesfalls für immaterielle Schäden oder Folgeschäden haftbar, die der Käufer im Zusammenhang mit einem Vertrag erleidet.
8.3. Die Verkäuferin haftet keinesfalls für von Drittparteien erlittene Schäden im Zusammenhang mit der Verletzung der Rechte dieser Drittparteien; dies beinhaltet ausdrücklich auch die industriellen und intellektuellen Eigentumsrechte.
8.4. In jedem Fall und unter Berücksichtigung der Bestimmung dieses Artikels beschränkt sich die Haftbarkeit der Verkäuferin auf den Betrag, den die Betriebshaftpflichtversicherung der Verkäuferin im Zusammenhang mit den entstandenen Schäden auszahlt.
8.5. Die Verkäuferin ist bezüglich der von ihr gelieferten Waren, die von Drittparteien stammen nur insofern gegenüber dem Käufer haftbar, als die fragliche Drittpartei ihre diesbezügliche Haftbarkeit nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen hat.
8.6. Eine Ersatzlieferung aus Gründen der Kulanz gilt nicht als Anerkennung eines Mangels oder einer Schadenersatzforderung des Käufers.

9. EIGENTUMSVORBEHALT

9.1. Die Eigentumsrechte der an den Käufer gelieferten Waren verbleiben so lange bei der Verkäuferin, bis sämtliche vom Käufer zu erbringenden Zahlungsverpflichtungen für alle vertragsgemäß gelieferten oder noch zu liefernden Waren in voller Höhe erbracht sind.
9.2. Solange die Eigentumsrechte einer gelieferten Ware nicht an die Verkäuferin übergegangen sind, dürfen diese Waren keinesfalls mit Pfand- oder anderen Rechten von Drittparteien belastet werden. Allerdings ist der Käufer berechtigt, die abgelieferten Produkte im
Zusammenhang mit der normalen Betriebsführung seines Unternehmens auch an Drittparteien zu verkaufen bzw. diesen zu übertragen.
9.3. Sollte der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommen oder hat die Verkäuferin guten Grund zu der Annahme, dass der Käufer diesen Verpflichtungen nicht oder nur unzureichend nachkommen wird, ist die Verkäuferin berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden gelieferten Waren zurück zu nehmen.
9.4. Alle Werbematerialien, die die Verkäuferin dem Käufer im Rahmen der Verkaufsförderung der vertragsgegenständlichen Produkte zur Verfügung stellt, bleiben auch weiterhin Eigentum der Verkäuferin und sind nach Aufforderung der Verkäuferin hin unverzüglich zu retournieren. Diese Werbematerialien dürfen keinesfalls verkauft und/oder Drittparteien übergeben werden.

10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

10.1. Die Rechnungslegung erfolgt 14tägig. Die Rechnungen der Verkäuferin sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 1% Skonto und bei Zahlungsverfahren über Einzugsermächtigung 2% ohne jeden Abzug.
10.2. Die Verkäuferin ist berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen.
10.3. Bei verspäteter Zahlung berechnet die Verkäuferin Mahngebühren in handelsüblicher Höhe.
10.4. Bis zum endgültigen Liefertermin ist die Verkäuferin zu Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können einzeln in Rechnung gestellt werden; dies in Übereinstimmung mit diesem Artikel.
10.5. Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, vom Käufer jederzeit eine Vorauszahlung für gelieferte und noch zu liefernde Ware zu verlangen, bevor eine weitere Lieferung erfolgt.
10.6. Bei Verzug mit der Bezahlung mindestens einer (Teil-)Lieferung durch mindestens vier Wochen trotz Einmahnung mit Bestimmung einer Nachfrist ist die Verkäuferin berechtigt, bereits gelieferte, aber noch nicht zur Zahlung fällige Lieferungen bis Vertragsende sofort fällig
zu stellen. Art. 10.2. bleibt hiervon unberührt.
10.7. Die Bezahlung erfolgt ohne Abzug oder Aufrechnung seitens des Käufers mit allenfalls gegebenen Forderung desselben.

11. VERTRAGSAUFLÖSUNG

11.1. In den folgenden Fällen ist die Verkäuferin berechtigt, alle Verträge ohne vorherige Inverzugsetzung mit sofortiger Wirkung gänzlich oder teilweise aufzulösen oder die weitere Vertragserfüllung aufzuschieben, ohne dabei zu Schadenersatzzahlungen verpflichtet zu sein:
a) wenn der Käufer einen Zahlungsaufschub beantragt hat, einen Konkurs erleidet, wenn der Käufer die Auflösung oder Konkursverwaltung seiner Firma beantragt hat bzw. wenn eine solche Auflösung oder Konkursverwaltung ausgesprochen oder ein entsprechendes Angebot unterbreitet wurde oder wenn ein Vertrag im Zusammenhang mit einem (außergerichtlichen) Schuldvergleich unterzeichnet wurde;
b) wenn der Käufer seine Unternehmensaktivitäten einstellt;
c) wenn eine Drittpartei die Unternehmensaktivitäten des Käufers gänzlich oder teilweise übernimmt;
d) wenn die Pfändung eines erheblichen Teils des Vermögens des Käufers im Rahmen einer Zwangsvollstreckung erfolgt ist.
11.2. Die Verkäuferin ist berechtigt, jeden Vertrag aufzulösen oder aufzuschieben, wenn der Käufer im Hinblick auf die Einhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist.
11.3. Bei einer Vertragsauflösung seitens der Verkäuferin aufgrund eines schuldhaften Versäumnisses des Käufers im Hinblick auf die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen ist der Käufer abgesehen von der Verpflichtung zur Mitarbeit an der Retournierung der bereits erhaltenen Leistungen zur Schadenersatzleistung in Höhe von 50 % des Auftragswertes der Waren verpflichtet. Das Recht der Verkäuferin auf Forderung einer vollen Schadenersatzzahlung bleibt hiervon unberührt.

12. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

12.1. Die zwischen dem Käufer und der Verkäuferin geschlossenen Verträge unterliegen ausnahmslos dem deutschen Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 wird explizit ausgeschlossen.
12.2. Für alle Streitigkeiten, die sich zwischen dem Käufer und der Verkäuferin aus oder im Zusammenhang mit einem zwischen dem Käufer und der Verkäuferin geschlossenen Vertrag ergeben, vereinbaren die Vertragsparteien ausdrücklich den Gerichtstand Bonn.
12.3. Werden einzelne Bedingungen oder Vorschriften dieser Vereinbarung rechtsunwirksam oder verstoßen diese gegen deutsches Recht, bleibt der restliche Vertrag in Kraft und wird dadurch in seiner Wirksamkeit nicht beeinträchtigt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch gültige Bestimmungen zu ersetzen, welche den Absichten der Parteien bzw. dem Vertragszweck am ehesten entsprechen.